Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Swiss Pet Care
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Swiss Pet Care gegenüber Kundinnen und Kunden.

Sie gelten insbesondere für Hausbesuche, Tierbetreuung im Zuhause der Kundin oder des Kunden, Spaziergänge mit Hunden sowie weitere individuell vereinbarte Leistungen rund um die Betreuung von Haustieren.

Mit Abschluss einer Buchung werden diese AGB Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

2. Anbieter

Swiss Pet Care
Melisa Gürzel & Pierrick Esenwein
Auenring 11
8303 Bassersdorf
Schweiz

E-Mail: info@swisspetcare.ch
Telefon: +41 79 831 08 75

3. Erstbetreuung und Kennenlernen

Vor der ersten Betreuung kann Swiss Pet Care ein persönliches Kennenlernen mit der Kundin beziehungsweise dem Kunden und dem zu betreuenden Tier voraussetzen.

Dabei können insbesondere folgende Punkte besprochen und dokumentiert werden:

  • Verhalten und Charakter des Tieres

  • Tagesablauf und Gewohnheiten

  • Fütterung

  • Spaziergänge und Auslauf

  • gesundheitliche Besonderheiten

  • Medikamentengabe

  • Umgang mit anderen Tieren und Menschen

  • mögliche Ängste oder Aggressionsverhalten

  • Zugang zur Wohnung oder zum Haus

  • Tierarzt- und Notfallinformationen

  • weitere individuelle Betreuungsanweisungen

Swiss Pet Care kann eine Betreuung ablehnen, wenn eine sichere, tierschutzgerechte oder verantwortbare Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

4. Angaben der Kundin oder des Kunden

Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Betreuung relevanten Angaben vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen.

Insbesondere müssen vor Beginn der Betreuung bekannte Informationen über folgende Punkte offengelegt werden:

  • Erkrankungen oder Verletzungen

  • Allergien und Unverträglichkeiten

  • Medikamente

  • körperliche Einschränkungen

  • ansteckende Erkrankungen oder Parasiten

  • Ängste und Stressreaktionen

  • Aggressionsverhalten

  • frühere Beiss- oder Kratzvorfälle

  • ausgeprägtes Flucht- oder Jagdverhalten

  • Probleme im Umgang mit Menschen oder anderen Tieren

  • Läufigkeit

  • besondere Fütterungsanforderungen

  • sonstige Umstände, die für eine sichere Betreuung von Bedeutung sein können

Treten nach dem Kennenlernen oder zwischen zwei Buchungen relevante Veränderungen auf, müssen diese vor der nächsten Betreuung mitgeteilt werden.

5. Pflichten der Tierhalterin oder des Tierhalters

Die Kundin oder der Kunde stellt alle für die Betreuung erforderlichen Gegenstände und Verbrauchsmaterialien in ausreichender Menge zur Verfügung.

Hierzu gehören je nach Tier und Leistung insbesondere:

  • geeignetes Futter

  • Medikamente

  • Leinen

  • Geschirre

  • Halsbänder

  • Kotbeutel

  • Katzenstreu

  • Transportboxen

  • Pflegeutensilien

  • Schlüssel oder sonstige Zugangsmittel

Die bereitgestellte Ausrüstung muss sich in einem sicheren und gebrauchsfähigen Zustand befinden.

Die Kundin oder der Kunde ist weiterhin dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für die Haltung des Tieres erfüllt sind.

Bei Hunden im Kanton Zürich muss insbesondere die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung bestehen.

6. Durchführung der Betreuung

Swiss Pet Care führt die gebuchte Betreuung sorgfältig und unter Berücksichtigung der vereinbarten Anweisungen sowie der individuellen Bedürfnisse des Tieres durch.

Der genaue Umfang richtet sich nach der gebuchten Leistung und den zusätzlich vereinbarten Betreuungsanweisungen.

Swiss Pet Care darf die Durchführung einer Leistung angemessen anpassen, wenn dies aufgrund des Zustands des Tieres, des Wetters, einer Gefahrensituation oder aus Gründen des Tierwohls erforderlich ist.

7. Fütterung

Die Fütterung erfolgt entsprechend den vereinbarten Angaben der Kundin oder des Kunden.

Ausreichendes und geeignetes Futter ist für den gesamten Betreuungszeitraum bereitzustellen.

Müssen aufgrund eines unvorhergesehenen Mangels notwendige Futtermittel oder andere Verbrauchsartikel beschafft werden, trägt die Kundin oder der Kunde die dadurch entstehenden angemessenen Kosten.

8. Medikamente

Eine Medikamentengabe erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.

Die Kundin oder der Kunde stellt Swiss Pet Care alle notwendigen Informationen zur Verfügung, insbesondere:

  • Bezeichnung des Medikaments

  • Dosierung

  • Zeitpunkt und Häufigkeit

  • Art der Verabreichung

  • besondere Hinweise

  • Kontaktdaten der behandelnden Tierarztpraxis, sofern erforderlich

Medikamente müssen korrekt bezeichnet und in ausreichender Menge bereitgestellt werden.

Swiss Pet Care nimmt keine eigenmächtigen Änderungen an ärztlich oder tierärztlich angeordneten Dosierungen oder Behandlungsplänen vor.

Medizinische Handlungen, die besondere fachliche Kenntnisse oder eine sichere Beherrschung spezieller Techniken voraussetzen, können abgelehnt werden.

9. Spaziergänge mit Hunden

Spaziergänge werden entsprechend der gebuchten Dauer und unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheitszustand, Verhalten und individuellen Bedürfnissen des Hundes durchgeführt.

Swiss Pet Care kann Route, Intensität und konkrete Gestaltung des Spaziergangs situationsabhängig anpassen.

Bei Hitze, Eis, starkem Gewitter, Sturm oder anderen Umständen, die eine Gefahr für Mensch oder Tier darstellen können, kann der Spaziergang verkürzt, zeitlich angepasst oder teilweise durch Betreuung und Beschäftigung zuhause ersetzt werden.

Gesetzliche Leinenpflichten und örtliche Vorschriften werden eingehalten.

Ein Freilauf erfolgt nur nach ausdrücklicher vorheriger Vereinbarung und nur, wenn Swiss Pet Care diesen unter den konkreten Umständen verantworten kann. Swiss Pet Care kann jederzeit entscheiden, einen Hund angeleint zu lassen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint.

10. Betreuung mehrerer Tiere

Die Buchung muss die tatsächliche Anzahl der zu betreuenden Tiere enthalten.

Weitere Tiere, die ebenfalls Betreuung benötigen, müssen vor Beginn der Leistung angegeben werden.

Je nach Anzahl der Tiere und zusätzlichem Betreuungsaufwand kann ein entsprechender Mehrpreis anfallen.

11. Zugang zur Wohnung oder zum Haus

Die Kundin oder der Kunde stellt sicher, dass Swiss Pet Care zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zu allen für die Betreuung erforderlichen Bereichen erhält.

Notwendige Schlüssel, Zugangskarten, Türcodes oder sonstige Zugangsmittel müssen rechtzeitig und funktionsfähig zur Verfügung gestellt werden.

Kann die Betreuung aufgrund falscher, unvollständiger oder nicht funktionierender Zugangsinformationen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, gilt die reservierte Betreuungszeit grundsätzlich als geschuldet, soweit Swiss Pet Care zum vereinbarten Zeitpunkt zur Leistungserbringung bereit war.

12. Schlüssel und Zugangsmittel

Von Kundinnen und Kunden überlassene Schlüssel und andere Zugangsmittel werden sorgfältig und vertraulich behandelt.

Zugangsmittel werden nicht ohne Erforderlichkeit an unbeteiligte Personen weitergegeben.

Die Modalitäten der Übergabe, Aufbewahrung und Rückgabe können individuell vereinbart werden.

Verliert Swiss Pet Care schuldhaft einen überlassenen Schlüssel oder ein sonstiges Zugangsmittel, richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Alarmanlagen und elektronische Zugangssysteme

Sofern eine Alarmanlage oder ein elektronisches Zugangssystem vorhanden ist, müssen die für die Betreuung notwendigen Anweisungen und Zugangsinformationen vorab vollständig mitgeteilt werden.

Swiss Pet Care übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen oder Fehlalarme, die durch falsche oder unvollständige Angaben der Kundin oder des Kunden entstehen.

14. Weitere Personen im Haushalt

Die Kundin oder der Kunde informiert Swiss Pet Care, wenn während des Betreuungszeitraums andere Personen Zugang zum Haushalt haben.

Dazu gehören beispielsweise Familienangehörige, Nachbarn, Reinigungspersonal, Handwerker oder andere Betreuungspersonen.

Swiss Pet Care haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen solcher Drittpersonen, soweit diese nicht durch Swiss Pet Care verursacht wurden.

15. Tierärztliche Notfälle

Vor Beginn der Betreuung sind nach Möglichkeit folgende Angaben zu hinterlegen:

  • bevorzugte Tierarztpraxis

  • gegebenenfalls bevorzugte Tierklinik

  • Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden

  • mindestens ein Notfallkontakt

  • wichtige gesundheitliche Informationen

  • besondere Wünsche oder Anweisungen für medizinische Notfälle

Tritt während der Betreuung eine Situation ein, die eine tierärztliche Abklärung oder Behandlung erforderlich erscheinen lässt, versucht Swiss Pet Care zunächst, die Kundin oder den Kunden beziehungsweise den hinterlegten Notfallkontakt zu erreichen.

Ist niemand rechtzeitig erreichbar und duldet die Situation keinen Aufschub, darf Swiss Pet Care im Interesse des Tieres eine Tierarztpraxis, Tierklinik oder einen tierärztlichen Notfalldienst kontaktieren und das Tier gegebenenfalls dorthin transportieren.

Die hierfür erforderlichen Informationen dürfen an die behandelnde Stelle weitergegeben werden.

Tierarzt-, Klinik-, Medikamenten-, Transport- und sonstige externe Kosten trägt grundsätzlich die Tierhalterin beziehungsweise der Tierhalter, sofern die zugrunde liegende Situation nicht von Swiss Pet Care schuldhaft verursacht wurde.

16. Unerwartete Erkrankung oder Verletzung

Erkrankt oder verletzt sich ein Tier während der Betreuung, informiert Swiss Pet Care die Kundin oder den Kunden möglichst zeitnah.

Swiss Pet Care entscheidet nicht über medizinische Diagnosen oder Behandlungen, sondern überlässt diese einer Tierärztin oder einem Tierarzt.

Bei akuter Gefahr für Gesundheit oder Leben des Tieres steht die notwendige Versorgung des Tieres an erster Stelle.

17. Aggressives oder gefährdendes Verhalten

Wird während einer Betreuung ein erhebliches Aggressions- oder Gefahrenpotential festgestellt, das zuvor nicht bekannt oder nicht mitgeteilt wurde, kann Swiss Pet Care die Art der Betreuung anpassen oder die Betreuung abbrechen.

Dies gilt insbesondere, wenn eine erhebliche Gefahr für:

  • die Betreuungsperson

  • das Tier selbst

  • andere Tiere

  • Drittpersonen

besteht.

Die Kundin oder der Kunde wird in einem solchen Fall möglichst unverzüglich informiert.

18. Buchung, Kennenlernen und Vertragsabschluss

Vor der erstmaligen Buchung einer Betreuung ist ein kostenloses persönliches Kennenlernen obligatorisch.

Das Kennenlernen dient dazu, die Kundin oder den Kunden sowie das zu betreuende Tier kennenzulernen und die für eine sichere und individuelle Betreuung erforderlichen Informationen aufzunehmen und festzuhalten. Dabei werden insbesondere die Bedürfnisse und Gewohnheiten des Tieres, der gewünschte Betreuungsumfang sowie weitere für die Durchführung relevante Angaben besprochen.

Nach erfolgtem Kennenlernen kann die Kundin oder der Kunde die gewünschte Betreuung über das Online-Buchungssystem von Swiss Pet Care buchen.

Dabei wählt die Kundin oder der Kunde die gewünschte Leistung sowie einen verfügbaren Termin aus und übermittelt die für die Buchung erforderlichen Angaben.

Mit Abschluss der Online-Buchung und der anschliessenden Buchungsbestätigung wird der Termin verbindlich reserviert. Swiss Pet Care führt die Betreuung im vereinbarten beziehungsweise gebuchten Umfang durch.

Bei wiederkehrenden Buchungen ist grundsätzlich kein erneutes Kennenlernen erforderlich. Die Kundin oder der Kunde verpflichtet sich jedoch, Swiss Pet Care vor einer weiteren Betreuung über wesentliche Änderungen zu informieren, insbesondere wenn sich betreuungsrelevante Angaben zum Tier, dessen Gesundheitszustand, Verhalten, Bedürfnissen, zur Wohnsituation oder zu den Betreuungsanweisungen geändert haben.

Swiss Pet Care kann ein erneutes Kennenlernen oder eine zusätzliche Absprache verlangen, wenn seit der letzten Betreuung wesentliche Änderungen eingetreten sind oder dies für eine sichere und verantwortungsvolle Durchführung der Betreuung erforderlich erscheint.

Individuelle beziehungsweise regelmässige Betreuungsvereinbarungen können nach dem persönlichen Kennenlernen gesondert vereinbart werden.

19. Preise, Zuschläge und zusätzlicher Aufwand

Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website beziehungsweise im Buchungssystem veröffentlichten oder individuell vereinbarten Preise.

Zusätzlich zum Grundpreis können insbesondere folgende Zuschläge beziehungsweise Zusatzkosten anfallen:

  • Anfahrtszuschläge ausserhalb des im Grundpreis enthaltenen Gebiets

  • Feiertagszuschläge

  • Zuschläge für kurzfristige Buchungen

  • Zuschläge für zusätzliche Tiere, sofern gemäss aktueller Preisübersicht vorgesehen

  • individuell vereinbarte Zusatzleistungen

  • zusätzlicher, tatsächlich erforderlicher Betreuungsaufwand

Soweit Zuschläge bereits zum Zeitpunkt der Buchung feststehen, werden diese bei der Abrechnung entsprechend berücksichtigt.

Entsteht während einer Betreuung ein zusätzlicher Aufwand, der bei der Buchung nicht vorhersehbar war, kann Swiss Pet Care diesen gemäss der jeweils geltenden Preisübersicht beziehungsweise nach individueller Vereinbarung zusätzlich verrechnen.

Dies gilt insbesondere, wenn eine Betreuung aufgrund der konkreten Situation des Tieres erheblich länger dauert als gebucht oder zusätzliche, für die angemessene Versorgung des Tieres erforderliche Leistungen erbracht werden müssen.

Geringfügige zeitliche Überschreitungen führen nicht automatisch zu einer zusätzlichen Verrechnung.

Bei regelmässiger, umfangreicher oder individuell ausgestalteter Betreuung können abweichende Preise beziehungsweise individuelle Konditionen vereinbart werden. Diese werden vor Beginn der entsprechenden Betreuung mit der Kundin oder dem Kunden festgelegt.

20. Rechnungsstellung und Zahlung

Swiss Pet Care stellt die tatsächlich erbrachten Leistungen nach Durchführung der Betreuung in Rechnung.

Die Rechnung berücksichtigt die gebuchten und ausgeführten Leistungen sowie allfällige anwendbare Zuschläge, zusätzliche Leistungen und tatsächlich entstandenen, verrechenbaren Mehraufwand.

Die Rechnung wird der Kundin oder dem Kunden nach der Betreuung so zeitnah wie möglich elektronisch zugestellt.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 72 Stunden beziehungsweise drei Tagen ab Rechnungsstellung vollständig zu begleichen.

Die Zahlung kann über die von Swiss Pet Care angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen, insbesondere per TWINT oder Banküberweisung. Die auf der Rechnung angegebenen Zahlungsinformationen sind massgebend.

Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, die Zahlung innerhalb der angegebenen Frist so vorzunehmen, dass sie Swiss Pet Care eindeutig zugeordnet werden kann.

Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist vollständig bezahlt, befindet sich die Kundin oder der Kunde in Zahlungsverzug. Swiss Pet Care ist in diesem Fall berechtigt, eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung zu versenden und angemessene Mahngebühren gemäss den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Konditionen zu verrechnen.

Zusätzlich können die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen geltend gemacht werden. Für Geldschulden sieht Art. 104 OR grundsätzlich einen Verzugszins von 5 % pro Jahr vor. 

Solange fällige Rechnungen oder Mahngebühren nicht vollständig beglichen sind, ist Swiss Pet Care berechtigt, weitere Buchungen beziehungsweise Betreuungsleistungen für die betreffende Kundin oder den betreffenden Kunden abzulehnen oder bereits vereinbarte zukünftige Leistungen auszusetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.

Bei laufenden oder regelmässigen Betreuungsvereinbarungen kann Swiss Pet Care abweichende Abrechnungsintervalle, beispielsweise eine Sammelrechnung, mit der Kundin oder dem Kunden vereinbaren.

21. Änderungen einer Buchung

Änderungen bestätigter Buchungen sind nur nach Verfügbarkeit möglich.

Hierzu gehören insbesondere Änderungen von:

  • Datum

  • Uhrzeit

  • Anzahl oder Dauer der Besuche

  • gebuchter Leistung

  • Anzahl der Tiere

  • Betreuungsadresse

  • zusätzlichen Anforderungen

Änderungen können zu einer entsprechenden Anpassung des Preises führen.

22. Stornierungen durch die Kundin oder den Kunden

Stornierungen müssen Swiss Pet Care so früh wie möglich mitgeteilt werden.

Für einzelne, fest reservierte Betreuungstermine gelten folgende Bedingungen:

Mehr als 48 Stunden vor Beginn:
kostenlose Stornierung.

24 bis 48 Stunden vor Beginn:
Swiss Pet Care kann bis zu 50 % des vereinbarten Preises verlangen, soweit durch die kurzfristige Stornierung ein entsprechender Ausfall entsteht.

Weniger als 24 Stunden vor Beginn:
Swiss Pet Care kann bis zu 100 % des vereinbarten Preises verlangen, soweit durch die kurzfristige Stornierung ein entsprechender Ausfall entsteht.

Dasselbe gilt, wenn die Betreuung zum vereinbarten Zeitpunkt aufgrund eines von der Kundin oder dem Kunden zu vertretenden Umstands nicht durchgeführt werden kann, beispielsweise weil kein Zugang zum Tier möglich ist.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

23. Längere Betreuungszeiträume

Für mehrtägige oder umfangreiche Betreuungsbuchungen können im Buchungsprozess oder in einer individuellen Vereinbarung abweichende Stornierungsbedingungen festgelegt werden.

Solche Bedingungen werden vor Abschluss der betreffenden Buchung mitgeteilt.

24. Verspätete Rückkehr

Kann die Kundin oder der Kunde nicht wie geplant zurückkehren und benötigt das Tier zusätzliche Betreuung, muss Swiss Pet Care möglichst frühzeitig informiert werden.

Swiss Pet Care bemüht sich, die Betreuung zu verlängern, kann eine zusätzliche Verfügbarkeit jedoch nicht garantieren.

Zusätzliche Leistungen werden gemäss den geltenden Preisen verrechnet.

25. Abbruch oder Ablehnung einer Betreuung

Swiss Pet Care kann eine Betreuung ablehnen oder abbrechen, wenn eine Fortführung objektiv nicht sicher, zumutbar oder mit dem Tierwohl vereinbar ist.

Dies kann insbesondere der Fall sein bei:

  • erheblichen, zuvor nicht offengelegten Verhaltensproblemen

  • akuter Gefahr für Mensch oder Tier

  • unzumutbaren oder gefährlichen Haltungsbedingungen

  • Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung

  • fehlenden notwendigen Hilfsmitteln oder Medikamenten

  • wesentlichen falschen Angaben

  • fehlendem Zugang zum Tier

  • Anweisungen, deren Umsetzung gegen gesetzliche Vorschriften oder das Tierwohl verstossen würde

Soweit möglich, wird die Kundin oder der Kunde vor einem Abbruch kontaktiert.

26. Ausfall durch Swiss Pet Care

Kann Swiss Pet Care eine gebuchte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder einem anderen wichtigen Grund nicht erbringen, wird die Kundin oder der Kunde so früh wie möglich informiert.

Bereits bezahlte und nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet oder nach Absprache gutgeschrieben.

Sofern möglich, kann Swiss Pet Care eine geeignete Ersatzlösung oder einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch darauf besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

27. Höhere Gewalt und aussergewöhnliche Ereignisse

Bei Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Swiss Pet Care können Leistungen angepasst, verschoben oder in Ausnahmefällen abgesagt werden.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Naturereignisse

  • extreme Wetterbedingungen

  • behördliche Anordnungen

  • erhebliche Verkehrsstörungen oder Strassensperrungen

  • sonstige aussergewöhnliche Ereignisse

Swiss Pet Care berücksichtigt dabei soweit möglich die Versorgung und das Wohl des betreuten Tieres.

28. Haftung

Swiss Pet Care verpflichtet sich zur sorgfältigen Durchführung der vereinbarten Leistungen.

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Swiss Pet Care haftet insbesondere nicht für Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die ausserhalb des Verantwortungsbereichs von Swiss Pet Care liegen, beispielsweise:

  • verschwiegene oder falsch mitgeteilte gesundheitliche Probleme

  • nicht offengelegte Verhaltensauffälligkeiten

  • fehlerhafte Betreuungsanweisungen

  • ungeeignete oder mangelhafte vom Kunden bereitgestellte Ausrüstung

  • bestehende Erkrankungen oder Verletzungen

  • Handlungen von Drittpersonen

  • technische Defekte im Haushalt

  • Ereignisse höherer Gewalt

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben uneingeschränkt vorbehalten.

29. Schäden durch das Tier

Verursacht ein betreutes Tier Schäden an Personen, anderen Tieren oder Sachen, richtet sich die Verantwortung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Kundin oder der Kunde ist verpflichtet, bekannte Risiken oder relevante Verhaltensweisen des Tieres vor Beginn der Betreuung mitzuteilen.

30. Schäden und Vorfälle im Haushalt

Swiss Pet Care behandelt die Wohnung, das Haus und das Eigentum der Kundin oder des Kunden sorgfältig.

Werden während der Betreuung Schäden oder ungewöhnliche Vorfälle festgestellt, wird die Kundin oder der Kunde nach Möglichkeit darüber informiert.

Swiss Pet Care haftet nicht für Schäden, die durch das Tier selbst, normale Abnutzung, bestehende Mängel, technische Defekte oder andere nicht von Swiss Pet Care zu vertretende Umstände entstehen.

31. Nebenleistungen im Haushalt

Tätigkeiten, die nicht unmittelbar zur Tierbetreuung gehören, werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Briefkasten leeren

  • Pflanzen giessen

  • Rollläden oder ähnliche Einrichtungen bedienen

Solche Leistungen werden nur im vereinbarten Umfang ausgeführt.

32. Fotos und Videos

Swiss Pet Care kann während der Betreuung Fotos oder Videos des Tieres erstellen, insbesondere um der Kundin oder dem Kunden persönliche Betreuungsupdates zu senden.

Eine Verwendung dieser Aufnahmen für Website, Social Media, Werbung oder andere Marketingzwecke erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin oder des Kunden.

Die Zustimmung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Betreuung.

Eine entsprechende Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

33. Datenschutz und Vertraulichkeit

Swiss Pet Care behandelt Kunden- und Tierdaten vertraulich.

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Swiss Pet Care.

Insbesondere werden Angaben zur Person, zum Tier, zur Wohnsituation, zu Abwesenheitszeiten, Zugangsmöglichkeiten oder Betreuungsanweisungen nicht ohne erforderlichen Grund an unbeteiligte Dritte weitergegeben.

Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit:

  • sie zur Durchführung der gebuchten Leistung erforderlich ist;

  • eine ausdrückliche Zustimmung vorliegt;

  • dies zur Versorgung des Tieres in einem Notfall erforderlich ist;

  • technische Dienstleister zur vertragsgemässen Bereitstellung einer Leistung eingesetzt werden; oder

  • eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

34. Kommunikation

Swiss Pet Care kann im Zusammenhang mit einer Buchung über die von der Kundin oder dem Kunden angegebenen Kontaktmöglichkeiten kommunizieren.

Dies betrifft insbesondere:

  • Terminbestätigungen

  • organisatorische Rückfragen

  • Änderungen

  • Betreuungsupdates

  • Notfälle

  • Rechnungen

  • sonstige vertragsbezogene Informationen

Die Kundin oder der Kunde ist dafür verantwortlich, aktuelle und korrekte Kontaktdaten anzugeben.

35. Reklamationen

Beanstandungen im Zusammenhang mit einer Betreuung sollen Swiss Pet Care möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit der Sachverhalt geprüft werden kann.

E-Mail: info@swisspetcare.ch

36. Änderungen der AGB

Swiss Pet Care kann diese AGB für zukünftige Buchungen ändern.

Für eine bereits abgeschlossene Buchung gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einbezogenen Bedingungen, sofern nicht nachträglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

37. Anwendbares Recht

Es gilt schweizerisches Recht.

38. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere solche zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

39. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Soweit erforderlich, treten an die Stelle unwirksamer Regelungen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Swiss Pet Care
Melisa Gürzel & Pierrick Esenwein

E-Mail: info@swisspetcare.ch

Stand: September 2026